Anti-Doping

Am 1. April 2013 nahm die IPSF den Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) an und begann mit der Umsetzung eines Informationsprogramms bei allen nationalen Verbänden, Athleten, Coachs und IPSF-Wettkämpfen, um die Pole Sports zu einer Sportart ohne Doping zu machen.

Seit dem 1. August 2013 hat die IPSF ein umfassendes Anti-Doping-Programm für die Athleten, die auf nationaler und internationaler Ebene in IPSF-akkreditierten Wettkämpfen antreten, eingeführt. Dies bedeutet, dass der Doping-Test jederzeit stattfinden kann, nicht nur im Rahmen von Wettkämpfen. Der Doping-Test im Wettkampf wurde bei den Weltmeisterschaften im Juli 2014 eingeführt.

Was ist der Welt-Anti-Doping-Code (WADA)?

Der WADA-Code ist ein Dokument, das die Anti-Doping-Vorschriften in allen Sportarten auf der ganzen Welt miteinander in Einklang bringt. Der Code liefert öffentlichen Behörden und Sportorganisationen einen Arbeitsrahmen für die Fortführung von Anti-Doping-Politiken, Regelungen und Vorschriften.

Welche Auswirkungen ergeben sich für SPSF-Mitglieder?

Als Athlet oder Coach erhalten Sie sehr viele Informationen, Ratschläge und Anweisungen, um sicher zu gehen, dass Sie sich jederzeit zu 100 % von verbotenen Substanzen fernhalten. Beispielsweise ist der wichtigste Punkt, den es zu beachten gilt, dass gesundheitsfördernde Nahrungsergänzungsmittel im Allgemeinen zu meiden sind.

Als Wettkampfveranstalter muss die Swiss Pole Sports Federation die Kriterien des WADA-Codes annehmen, um sich unter der IPSF weiterentwickeln zu können. Deshalb arbeiten wir derzeit an der Erstellung eines Bildungs- und Anti-Doping-Informationsprogramms, um sicherzustellen, dass alle Athleten, Coachs und Pole-Sports-Begeisterten in der Schweiz mit diesem Code vertraut sind.

Die Anti-Doping-Prinzipien der IPSF sind in der Satzung der IPSF aufgeführt. Weitere Informationen können Sie auch erhalten, indem Sie sich an anti-doping@polesports.org wenden.

Wann werden die Doping-Tests stattfinden?

Die Tests bei Wettkämpfen werden bereits seit 2014 durchgeführt und finden noch immer statt. Die Tests außerhalb von Wettkämpfen fingen im Jahr 2018 an.

Wie wird dies ablaufen?

Ankündigung der Auswahl für die Dopingkontrolle

  • Der Testleiter stellt sich mit seinem Ausweis-Badge dem Athleten vor.
  • Der Athlet wird gebeten, ebenfalls seinen Ausweis zu zeigen.

Vorstellung des Athleten an der Dopingkontrolle-Station

  • Der Athlet muss sofort für den Test erscheinen (ein Aufschub kann unter bestimmten Bedingungen bewilligt werden, siehe weiter unten).
  • Der Athlet wird während der gesamten Testphase begleitet und überwacht.

Auswahl des Testgefäßes

  • Der Athlet wählt das Gefäß aus mindestens drei angebotenen aus.
  • Der Athlet ist die einzige Person, die das Testmaterial handhaben darf – es sei denn, er ist dazu selbst nicht in der Lage.

Abgabe einer Probe unter Aufsicht

  • Die Athleten werden direkt beobachtet.
  • Es muss eine Probe von mindestens 90 ml abgegeben werden; es wird eine weitere Probe verlangt, wenn die Mindestmenge nicht erbracht wird.

Auswahl des Testkits

  • Das Testkit wird aus mindestens zwei angebotenen Testkits ausgewählt.

Aufteilen und Versiegeln der Probe

  • Zuerst Flasche B, dann A, dann B im Fall einer zusätzlichen Probe
  • Der Athlet versiegelt seine Probe.

Test der Konformität der Probe

  • Die Konzentration der Probe wird überprüft, um sich zu vergewissern, dass sie für den Test verwendet werden kann.

Erfassung und Bestätigung von Informationen

  • Der Athlet füllt das Dopingkontroll-Formular (DCF) aus und unterschreibt es, um seine Probe zu bestätigen. Es wird ihm eine Kopie ausgehändigt.
  • Der Athlet muss alle Arznei- und Ergänzungsmittel, die er in den letzten sieben Tagen vor dem Test eingenommen hat, angeben.

Die Athleten haben das Recht:

  • zu verlangen, einen Ausweis-Badge des Dopingkontrolleurs zu sehen
  • von einem Vertreter begleitet zu werden
  • auf einen Kontrolleur des gleichen Geschlechts
  • das Kontrollverfahren zu kommentieren
  • eine Kopie des DCF-Formulars zu erhalten
  • auf Wahrung der Vertraulichkeit im Labor
  • um einen Aufschub zu bitten, um sich an der Kontrollstation vorzustellen

Pflichten des der Dopingkontrolle unterliegenden Athleten

  • In direktem Kontakt mit der Person, die für seine Beaufsichtigung zuständig ist, bleiben.
  • Einen Ausweis mit Foto vorlegen, wenn dies erforderlich ist (oder jemanden finden, der seine Identität bestätigt).
  • Sich den Kontrollverfahren unterziehen.
  • Sofort für den Test erscheinen, es sei denn, es wird aus einem annehmbaren Grund um einen Aufschub gebeten.

Die Gründe, aus denen ein Athlet um einen Aufschub der Vorstellung an der Kontrollstation bitten kann, sind nachfolgend aufgeführt. Die für die Beaufsichtigung des Athleten zuständige Person ist für alle Anträge verantwortlich und die Entscheidung hängt davon ab, ob diese Person in der Lage ist, den Athleten durchgehend zu beaufsichtigen.

  • Teilnahme an der Preisverleihungszeremonie
  • Gibt gerade den Medien ein Interview
  • Befindet sich noch im Wettkampf
  • Wärmt sich gerade auf
  • Trainiert gerade*
  • Erhält eine notwendige medizinische Behandlung*
  • Sucht nach einem Vertreter und/oder Dolmetscher*
  • Versucht, einen Ausweis mit Foto zu bekommen*
  • Jeder sonstige Umstand kann benutzt werden, sofern er dokumentiert ist*

Für Doping-Tests außerhalb von Wettkämpfen gelten nur die Gründe mit Sternchen (*).

Ein Athlet, der gegen die Anti-Doping-Vorschriften verstößt, wird schriftlich benachrichtigt.

Wenn er auf diese Benachrichtigung antwortet, werden ihm Ratschläge dazu, wie er sich verhalten und was er tun sollte und zu seinen Rechten und den Fristen übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt wird der Athlet mit sehr großer Wahrscheinlichkeit von seinem Sport suspendiert.

Sehr wichtig für die Athleten ist es, dass sie das Recht auf eine unabhängige Anhörung haben.

Die meisten Fälle werden vom National Anti-Doping Panel (NADP) untersucht, und die Anti-Doping-Vereinigung wird den dem Athleten zu Last gelegten Fall vorstellen. Der Athlet wird dann die Gelegenheit haben, sich zu verteidigen und seinen Fall vorzustellen, mithilfe eines Vertreters oder Anwalts. In manchen Sportarten werden die Fälle vom nationalen Sportverband verwaltet.

Alle Beweise werden vom NADP-Komitee untersucht, das sich anschließend berät und dann eine Entscheidung trifft und die zu verhängende Sanktion bestätigt.

Der Athlet hat anschließend das Recht, die Entscheidung anzufechten, unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen. Ab diesem Zeitpunkt können der Athlet und das NADP beim Sportgerichtshof Berufung einlegen.

Sanktionen

Bei den Sanktionen handelt es sich im Allgemeinen um einen Ausschluss des Athleten aus seinem Sport, für eine bestimmte Dauer, die je nach Schwere des begangenen Verstoßes von einigen Monaten bis zu einem lebenslangen Ausschluss reichen kann.

Was bedeutet ein Ausschluss tatsächlich?

Ein ausgeschlossener Athlet ist nicht mehr berechtigt:

  • an jeglichen NGB-/IPSF-Wettkämpfen teilzunehmen
  • in einem IPSF-/NGB-zertifizierten Zentrum als Trainer/Coach zu agieren.
  • finanzielles Sponsoring zu erhalten

Der Ausschluss bedeutet die Aberkennung aller vorher gewonnenen Medaillen, Titel und Rekorde.

Die Athleten müssen eine Anti-Doping-Schulung absolvieren und können gegebenenfalls noch berechtigt sein, eine medizinische Behandlung zu erhalten.

Für die meisten Athleten ist ihr Sport eine Leidenschaft, der sie einen großen Teil ihres Lebens widmen. Ein solcher Ausschluss kann für Athleten sehr schwierig sein, was vor jeglichen Verstößen gegen den WADA-Code abschrecken sollte. Neben den sportlichen Sanktionen muss der Athlet oft noch erheblich weiterreichende Konsequenzen tragen…

Sehen Sie sich das gesamte Kontrollverfahren im Video an!

Nützliche Websites und Dokumente:

IPSF – Anti-Doping-Regeln

WADA – Offizielle Website

Datenbank erlaubter und nicht erlaubter Medikamente

Schweiz – Anti-Doping-Vereinigung